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Grünes Band Thüringen

Im August 2010 hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung, Bewertung und Darstellung des von erdverlegten Antipersonenminen ausgehenden, erhöhten Restrisikos an der ehemaligen innerdeutschen Grenze beauftragt.

 

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass im Ergebnis des Kalten Krieges auf dem Gebiet der ehemaligen innerdeutschen Grenze ein allgemeines Restrisiko besteht. Nach Prüfung aller bekannten Fakten sowie Sichtung der vorhandenen Akten kam der Gutachter im Ergebnis zu der Einschätzung , dass in Thüringen auf 42 Einzelflächen ein erhöhtes Restrisiko auf zusammengefasst 25 km entlang des Grünen Bandes Thüringen mit seinen 763 km Länge besteht. In diesem Gutachten sind auch Einzelflächen der Gemeinde Hohenstein in der Gemarkung Obersachswerfen benannt.

 

Die betroffenen Flächen in der Gemeinde Hohenstein, Gemarkung Obersachswerfen können hier eingesehen werden (PDF-Dateien zum Download). Zwischenzeitlich wurden Beschilderungen gefertigt, die auf das erhöhte Restrisiko hinweisen und vom Verlassen der Wege abraten.

 

Bezüglich der Flächen mit erhöhtem Restrisiko wird aufgeführt, dass Folgendes von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von betroffenen Flurstücken bzw. Firmen, die mit Arbeiten auf den entsprechenden Flurstücken beauftragt wurden, zu beachten ist:

  1. Bei Arbeiten im Gelände ist das ausführende Personal über den Umgang mit Fundmunition zu belehren
  2. Bei Arbeiten mit geringfügigen Erdeingriffen ist die Begleitung eines Fachkundigen erforderlich (Freimessen von Bohransatzpunkten oder Grabstellen)
  3. Die Ausführung von Tiefbauarbeiten ist durch Firmen durchzuführen, die über Fach- und Sachkunde im Umgang mit Kampfmitteln verfügen.

 

Wanderern und Touristen wird empfohlen, die ausgeschilderten Wege nicht zu verlassen und die angebrachte Beschilderung zu beachten.

 

Sofern Kampfmittel gefunden werden gelten folgende Verhaltenshinweise:

  1. Entdeckte Kampfmittel weder berühren, noch ihre Lage verändern oder in Besitz nehmen
  2. Den Gefahrenbereich kennzeichnen und Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten, warnen
  3. Den Fundort unverzüglich der zuständigen Sicherheitsbehörde oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle (Notruf: 110) anzeigen.

 

Download: