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Hinweis zur Teilnahmepflicht

Gemäß der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in ihrer aktuellen Fassung, besteht nach § 37 Abs. 1 für die

Gemeinderatsmitglieder eine Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates, sowie zur Übernahme der ihnen zugewiesenen Geschäfte in diesem Zusammenhang. Gemäß Abs. 2 der Norm kann gegen Gemeinderatsmitglieder im Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt werden, wenn sie sich der obengenannten Pflicht ohne genügende Entschuldigung entziehen.

 

Gemeinderat öffentliche Sitzung