Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl
Am Sonntag, dem 25. April 2021 und ggf. am 9. Mai 2021 findet in der Gemeinde Hohenstein die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters und die Wahl des Landrates für den Landkreis Nordhausen statt.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Briefwahl.
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Ja, laut Thüringer Kommunalwahlgesetz ist die Briefwahl für beide Wahlen möglich.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen:
- Ab dem 2. April 2021 kann unter folgendem Link auf der Homepage www.gemeindehohenstein-harz.de die Briefwahl elektronisch beantragt werden: Briefwahl online beantragen
- Noch schneller und einfacher geht die Beantragung über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, der Sie schnell mit der Antragsseite auf der Homepage verbindet.
- Sie können auch den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Briefwahlantrag ausfüllen, wichtig dabei: UNTERSCHRIFT NICHT VERGESSEN, und per Post oder Fax (036336/517-30) an das Briefwahlbüro senden.
- Ebenfalls möglich ist die Beantragung per E-Mail an wahlen@gemeindehohenstein-harz.de. Dabei geben Sie bitte Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift an.
Nein, eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Ja, ab dem 6. April 2021 können Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenstein, Ernst-Thälmann-Straße 62, Zimmer 1, persönlich beantragt und abgeholt werden.
Unter Wahrung des Wahlgeheimnisses kann die Briefwahl auch dirkt vor Ort gemacht werden. Dafür steht ein separater Raum zur Verfügung.
Wir bitten Sie aus Gründen der Kontaktreduzierung jedoch, vorrangig von den o.g. Möglichkeiten der Briefwahl Gebrauch zu machen. Aufgrund der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann es in diesem Zusammenhang zu längeren Wartezeiten kommen. Das Briefwahlbüro ist
- Montag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
- Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
- Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr -12.00 Uhr
geöffnet.
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Für die persönliche Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Die Wahlbenachrichtigung, möglichst mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite
- Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand haben, genügt der Personalausweis oder Reisepass
Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Dazu kann das Textfeld für eine Vollmachtserklärung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ein formloses Schriftstück genutzt werden.
Im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können bis zum 23. April, 18.00 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Wenn ein Wahlberechtigter plötzlich erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
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Wahlschein
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die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die man beantragt hat und wahlberechtigt ist
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amtlicher Stimmzettelumschlag (gelb)
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amtlicher Wahlbriefumschlag (rot)
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Merkblatt für die Briefwahl („Wegweiser“)
Die Stimmabgabe bei der Briefwahl selbst unterscheidet sich kaum von der Stimmabgabe im Wahllokal. Wichtig ist lediglich, die Unterlagen korrekt auszufüllen und in die vorgesehenen Umschläge zu legen.
- Der oder die ausgefüllten Stimmzettel für jede Wahl, für die Sie Briefwahl beantragt und stimmberechtigt sind kommt bzw. kommen in den gelben Stimmzettelumschlag.
- Der gelbe Stimmtzettelumschlag kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Briefwahlumschlag.
- Der rote Briefwahlumschlag muss per Post an die zuständige Stelle geschickt werden. Die Adresse ist bereits auf dem Umschlag vorgedruckt. Alternativ kann der Briefwahlumschlag auch direkt in den Briefkasten des aufgedruckten zuständigen Stelle geworfen werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbriefumschlag an die Gemeindeverwaltung Hohenstein senden oder unmittelbar in den Briefkasten bei der Verwaltung: Ernst-Thälmann-Straße 62 im Orstteil Klettenberg einwerfen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingegangen sein.
Nein, die Beförderung der Wahlbriefe innerhalb von Deutschland erfolgt portofrei.
Die zurückgesandten Briefwahlumschläge werden von der Gemeindebehörde gesammelt und unter Verschluss aufbewahrt. bis diese dem zuständigen Briefwahlvorstand rechtzeitig zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses übergeben werden.